
Update CBAM - Aktuelle Entwicklungen, Handlungsbedarfe, Kosten und Risiken
am 03.06.2025 von 10:00 - ca. 11:30 Uhr - online
Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) betrifft große Teile der Industrie. Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe seit 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Innerhalb der EU besteht keine Meldepflicht für CBAM-Güter. Im Jahr 2026 startet die Implementierungsphase des Systems, die Registrierung ist seit 31. März 2025 möglich.
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen oben genannte Waren nur noch von „zugelassenen CBAM-Anmeldern“ eingeführt werden. Zudem werden diese Waren nach der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) mit einem CO2-Preis belegt. Die EU-Kommission plant Vereinfachungen (sog. „Omnibus-Paket“) und Erleichterungen für eine Vielzahl von Importeuren. Welche dieser Erleichterungen tatsächlich rechtlich umgesetzt werden, ist noch offen. Dennoch müssen sich betroffene Unternehmen auf die „Bepreisungsphase“ des CO2-Grenzausgleichsmechanismus vorbereiten, um Unterbrechungen der Lieferkette zu vermeiden und um zu vermeiden, dass zu hohe Kosten für CBAM-Zertifikate anfallen.
Mit diesem Update CBAM geben wir Ihnen einen Ausblick auf die aktuellen Entwicklungen und deren Folgen für betroffene Unternehmen, insbesondere zur Zulassung als CBAM-Anmelder, zum Bepreisungsmechanismus und zur Absicherung entlang der Lieferkette.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Tagesordnung
TOP 1: Begrüßung
Petra Piater, Geschäftsbereich Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung, IHK Cottbus
TOP 2: Update CBAM – Aktuelle Entwicklungen, Handlungsbedarfe Kosten und Risiken
Rechtsanwalt Lars Hillmann, cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg
TOP 3: Fragen und Antworten