Einreihen von Waren in den Zolltarif
28.11.2024
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Einreihen von Waren in den Zolltarif
Jede Ware, die aus der EU exportiert und in die EU importiert wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von dieser richtigen Einreihung, man spricht von Tarifierung hängen beispielsweise die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab. Eine falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und kann für Exporteur und Importeur erhebliche Konsequenzen haben.
Inhalt:
Einführung in den Zolltarif
Der Elektronische Zolltarif (EZT)
Rechtliche Folgen der Einreihung
Zielgruppe:
Verantwortliche Mitarbeiter der Import-und Exportabteilungen, Zollsachbearbeiter, Geschäftsführer und Prokuristen
Zielsetzung des Seminars
Anhand praktischer Beispiele lernen die Teilnehmer während des Online-Seminars grundlegende Kenntnisse für den Umgang mit dem Zolltarif. Mit dieser Veranstaltung erhalten Sie mehr Sicherheit in der Einreihung von Waren und in der Anwendung des Elektronischen Zolltarifs (EZT-Online). Dieses Seminar wird ergänzt durch viele praktische Übungen mit dem elektronischen Zolltarif.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie 1-2 Tage vor veranstaltungsbeginn den Einwahllink und die Seminarunterlagen zugeschickt. Diese Unterlagen könnten Sie sich ausdrucken und somit während des Seminars ihre Notizen anbringen.
Die Veranstaltung kostet für jeden Teilnehmer 85,00 €. Die Rechnung sowie eine Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Nachgang zur Veranstaltung.