Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten
27.03.2025
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland.
Seit Inkrafttreten werden Unternehmen, die sich in der Lieferkette vom LKSG verpflichteter Firmen befinden, mit Fragebögen, Verhaltenskodexen und Aufforderungen zu Schulungen regelrecht geflutet.
Doch die Anforderungen, die sich an die vom LKSG verpflichteten Unternehmen richten, dürfen nicht 1:1 an ihre Lieferanten weitergegeben werden und nicht allen Aufforderungen ihrer Großkunden müssen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) nachkommen.
Die IHK Cottbus und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert, bieten Ihnen Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren:
• welchen Verpflichtungen Sie auf Grund des Geset-zes gegenüber ihrem Kunden nachkommen müssen und welchen nicht
• was der risikobasierte Ansatz im LKSG in der Praxis bedeutet
• welche Empfehlungen das BAFA zum Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen gibt
• welche Unterstützungsangebote das BAFA bietet
Lassen Sie sich außerdem von einem KMU aus der Region die eigene Sichtweise auf das LKSG darlegen.
Wir laden Sie ganz herzlich zur Veranstaltung "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten"
am: 27.03.2025
von: 09:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Ort: IHK Cottbus, Goethesaal, Goethestr. 1, 030346 Cottbus oder virtuell per Teams ein.
Registrierung
Begrüßung
Silke Schwabe, Leiterin GB Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung / IHK Cottbus
Wirtschaftspolitische Einschätzung der IHK
Silke Schwabe, Leiterin GB Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung / IHK Cottbus
Anforderungen des LKSG aus Sicht eines KMU
Guido Körber, Geschäftsführer Code Mercenaries Hard- und Software GmbH, Schönefeld
Zusammenarbeit in der Lieferkette - DO`S & DON`TS
Richard Wilhelm, LL.M., Referatsleiter Abteilung 7, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, BAFA
Fragen und Antworten
Im Anschluss : Networking und Imbiss
Bitte beachten Sie die Informationen " Anfahrt IHK Cottbus" in der Bestätigungsmail.