Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten

27.03.2025

 

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 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten 
 

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland.

Seit Inkrafttreten werden Unternehmen, die sich in der Lieferkette vom LKSG verpflichteter Firmen befinden, mit Fragebögen, Verhaltenskodexen und Aufforderungen zu Schulungen regelrecht geflutet.

Doch die Anforderungen, die sich an die vom LKSG verpflichteten Unternehmen richten, dürfen nicht 1:1 an ihre Lieferanten weitergegeben werden und nicht allen Aufforderungen ihrer Großkunden müssen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) nachkommen.

Die IHK Cottbus und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert, bieten Ihnen Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren:
•    welchen Verpflichtungen Sie auf Grund des Geset-zes gegenüber ihrem Kunden nachkommen müssen und welchen nicht
•    was der risikobasierte Ansatz im LKSG in der Praxis bedeutet
•    welche Empfehlungen das BAFA zum Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen gibt
•    welche Unterstützungsangebote das BAFA bietet

Lassen Sie sich außerdem von einem KMU aus der Region die eigene Sichtweise auf das LKSG darlegen.
Wir laden Sie ganz herzlich zur Veranstaltung "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Angemessene Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten"

am:  27.03.2025 
von: 09:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr 
Ort:  IHK Cottbus, Goethesaal, Goethestr. 1, 030346 Cottbus oder virtuell per Teams ein.

Tagesordnung

Registrierung

Begrüßung
Silke Schwabe, Leiterin GB Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung / IHK Cottbus 

Wirtschaftspolitische Einschätzung der IHK
Silke Schwabe, Leiterin GB Außenwirtschaft und Unternehmensentwicklung / IHK Cottbus 

Anforderungen des LKSG aus Sicht eines KMU 
Guido Körber, Geschäftsführer Code Mercenaries Hard- und Software GmbH, Schönefeld 

Zusammenarbeit in der Lieferkette - DO`S & DON`TS
Richard Wilhelm, LL.M., Referatsleiter Abteilung 7, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, BAFA

Fragen und Antworten

Im Anschluss : Networking und Imbiss

 

                                                                                                                                                          

 

 

IHK Cottbus

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